Erbschaft / Nachlass

Rund ums Vererben bieten wir umfangreiche Dienstleistungen, die sowohl den Erblassern wie den Erben zugute kommen. Wir sorgen dafür, dass Nachlässe reibungs- und konfliktlos abgewickelt werden.  

Erbangelegenheiten können schwierig und emotional werden. Wir unterstützen Sie in dieser schwierigen Zeit und behalten den Überblick über die steuerlichen und rechtlichen Aspekte.

Wir übernehmen als Willensvollstrecker die Verantwortung für Erbangelegenheiten und vermitteln auch bei geografischen Distanzen oder Unstimmigkeiten zwischen den Erben. Wichtig ist für uns, Sie in den Erbangelegenheiten professionell und kompetent zu entlasten. Durch unser breites Netzwerk können wir Sie in sämtlichen steuerlichen und rechtlichen Aspekten unterstützen, wie z.B. Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung, Testament, Erbvertrag usw.

Für Erblasser

Erbschafts- und Nachlassregelungen

Wenn Sie Ihren Nachlass beizeiten regeln, sorgen Sie für das beruhigende Gefühl, Ihren Erben eine grosse Last abzunehmen. Wo bei einem Erbgang Konfliktpotential entstehen könnte, ist für den Laien oft nicht auszumachen. Bei der Nachlassplanung stehen wir Ihnen deshalb gerne zur Seite — mit Fachkompetenz und langjähriger Erfahrung. Kern der Nachlassregelung ist das von Ihnen handschriftlich verfasste Testament. Wir helfen Ihnen beim Formulieren und zeigen auf, welche Regeln es zu beachten gilt.

Vorsorgeaufträge

Das Leben ist nicht vorhersehbar.  Aber Sie können dafür sorgen, dass die negativen Folgen des Unvorhersehbaren gemildert werden. Falls Sie zum Beispiel wegen einer Demenzerkrankung oder eines Unfalls urteilsunfähig werden, errichten die Behörden bei unverheirateten Personen eine Beistandschaft. Mittels eines Vorsorgeauftrages kann hingegen sichergestellt werden, dass jemand aus Ihrem persönlichen Umfeld Ihre Angelegenheiten erledigen kann.  Wir beraten Sie bei der Formulierung Ihrer Vorsorgeaufträge (Patientenverfügung, Vermögensverwaltung, rechtliche Vertretung), und evaluieren gemeinsam mit Ihnen die für Sie geeigneten Personen.

Für Erben

Mediation / Erbteilung

Wenn der Erblasser keinen Willensvollstrecker beauftragt hat, müssen die Erben das Nachlassvermögen eigenständig untereinander aufteilen. Selbst bei kleineren Vermögen kann es bei diesem Vorgang zu Reibereien und Konflikten kommen. Eine neutrale, professionelle  Betreuung schafft hier Klarheit. Wir übernehmen die Mediation und vermitteln zwischen den einzelnen Erben. Ziel ist, einen Erbteilungsvertrag auszuarbeiten, der alle Beteiligten zufriedenstellt.

Erbschaftsverwaltung

Eine Erbschaft, respektive ein Nachlass, beinhaltet nicht nur Güter und Rechte, sondern auch Verpflichtungen, beispielsweise in Form von Geldschulden. Unter Umständen bestellt die zuständige Behörde einen Erbschaftsverwalter, damit der Nachlass unter amtlicher Aufsicht verwaltet werden kann. Eine solche Funktion übernehmen wir jedoch auch im Auftrag einer Erbengemeinschaft, denn gerade bei umfangreichen und komplexen Nachässen ist die Verwaltung der aktiven und passiven Vermögenswerte für die Erben eine Herausforderung.

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